Nach §651r BGB sind wir in der Rolle des Reiseveranstalters und Anbieter von verbundenen Reiseleistungen verpflichtet, die eingenommenen Kundengelder gegen den Fall einer Zahlungsunfähigkeit abzusichern.
Der sogenannte Reisesicherungsschein stellt sicher, dass dem Reisenden der gezahlte Reisepreise erstattet wird, soweit im Fall einer Insolvenz von denksportreisen:
denksportreisen erfüllt hierzu die gesetzlichen Vorgaben durch Teilnahme an einem Reisesicherungsfonds.
Im folgenden finden sich die Reisesicherungsscheine zum Download: