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INSOLVENZABSICHERUNG

Insolvenzabsicherung nach §651r BGB

 

Nach §651r BGB sind wir in der Rolle des Reiseveranstalters und Anbieter von verbundenen Reiseleistungen verpflichtet, die eingenommenen Kundengelder gegen den Fall einer Zahlungsunfähigkeit abzusichern.

Der sogenannte Reisesicherungsschein stellt sicher, dass dem Reisenden der gezahlte Reisepreise erstattet wird, soweit im Fall einer Insolvenz von denksportreisen:

  1. Reiseleistungen ausfallen
  2. der Reisende im Hinblick auf erbrachte Reiseleistungen von Leistungserbringern Zahlungen nachkommt, deren Entgeltforderungen der Reiseveranstalter nicht erfüllt hat

denksportreisen erfüllt hierzu die gesetzlichen Vorgaben durch Teilnahme an einem Reisesicherungsfonds.

Im folgenden finden sich die Reisesicherungsscheine zum Download:

Sicherungsschein für Pauschalreisen nach § 651r BGB

Sicherungsschein für verbundene Reiseleistungen nach §§ 651r, 651w BGB